Erste Schritte
Ihre Schulden wachsen Ihnen über den Kopf?
Sie sind zahlungsunfähig?
Sie wissen allein nicht mehr weiter?
Termin bei Schuldenberatung
Nehmen Sie rasch Kontakt mit einer staatlich anerkannten Schuldenberatung
auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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Vorbereitung auf den Termin
Ordnen Sie alle offenen Rechnungen, Mahnschreiben etc. in einer Mappe.
Erstellen Sie eine möglichst vollständige Liste Ihrer Schulden und
Gläubiger (Namen der Gläubiger, Höhe der Schulden). Diese Liste
können Sie auch auf dieser Webseite erstellen.
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Listen
Besorgen Sie zusätzlich einen Exekutionsregister-Auszug beim zuständigen
Bezirksgericht (in der Exekutionsabteilung meist kostenlos erhältlich),
um somit zu überprüfen, ob Gläubiger Ihre Schulden schon bei
Gericht eingeklagt und Pfändungen (= Exekutionen) gegen Sie beantragt
haben.
Finanzcheck: Erstellen Sie eine Liste Ihrer monatlichen Ein- und Ausgaben.
Dazu können Sie auch den Haushaltsplan auf dieser Webseite verwenden.
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Listen
Wichtige Sofortmaßnahmen
Identifizierung gefährlicher Schulden
Identifizieren Sie "gefährliche" Schulden, also jene Schulden,
bei denen besonders unangenehme bzw. existenzbedrohende Konsequenzen drohen.
Auch wenn manche Gläubiger oder dessen VertreterInnen in ihren Briefen
mit beängstigenden Begriffen wie „Gericht“, „Klage“
oder ähnlichem agieren, existenzbedrohend im Sinne von Einschränkungen
im täglichen Leben (z.b. durch Haftstrafe, Delogierung oder Stromsperre)
sind in erster Linie folgende Schulden:
• Mietrückstände
• Rückstände bei Energierechnungen (Gas, Strom)
• Rückstände bei Alimenten/Unterhaltszahlungen
• Rückstände bei Strafen (Polizei-, Magistrats- oder sonstige
Verwaltungsstrafen, gerichtliche Geldstrafen, Finanzstrafen)
• Kontoüberzug bei aktuellem Girokonto (Konto kann fällig
gestellt werden)
Geben Sie nach Möglichkeit der Zahlung dieser Rechnungen Priorität und vereinbaren Sie, falls nötig, Ratenzahlungen für diese Rückstände mit Ihrem/r VermieterIn, EnergielieferantInnen, dem Jugendamt oder dem Elternteil, der Alimente bezieht, der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Finanzamt, Gericht).
Kontoüberzug
Kontoüberziehungen zählen aus folgendem Grund zu den „gefährlichen“
Schulden:
Zahlungen für Miete, Energie-Rechnugnen etc. laufen oft über Daueraufträge
und Einzugsermächtigungen. Bei einem Kontoüberzug über den
vereinbarten Rahmen hinaus besteht die Gefahr, dass die Bank laufende Daueraufträge
für Miete, Strom-Rechnung etc. nicht mehr durchführt und somit z.B.
die Miete offen bleibt.
Dazu kommt, dass Banken ein überzogenes Konto jederzeit fällig stellen
können, also die KontoinhaberInnen auffordern, den Betrag des gesamten
Kontoüberzugs innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Bei Nichtbezahlung bzw. wenn keine neue Vereinbarung mit der Bank getroffen
wird, bedeutet dies, dass die Bank alle Eingänge auf dem fällig
gestellten Konto zur Gänze einbehalten darf und daher nicht genügend
Geld für den täglichen Lebensunterhalt und für wichtige Rechnungen
(Miete, Strom etc.) bleibt.
Bei einem Kontoüberzug über den vereinbarten Rahmen hinaus sollten
Sie daher umgehend mit der Bank Kontakt aufnehmen und sie ersuchen, zumindest
bis zu Ihrem ersten Termin bei der Schuldnerberatung wichtige Daueraufträge
(Miete, Energie-Rechnungen) weiterhin durchzuführen.
Wenn die Bank einer solchen Vereinbarung nicht mehr zustimmt, Ihr Konto fälligstellt
und damit alle Ihre Eingänge auf dem Konto einbehält, sollten Sie
sofort ein Sparbuch bei einer anderen Bank eröffnen und Ihre laufenden
Eingänge, wie Lohn, AMS-Bezug Familienbeihilfe etc. auf dieses Sparbuch
überweisen lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Geld für
existenzielle Zahlungen wie Miete, Strom etc. zur Verfügung steht.
Kontakt mit Gläubigern
Vereinbarungen mit Gläubigern sind nur dann sinnvoll, wenn diese im Rahmen
der Regelung von gefährlichen (= existenzbedrohenden) Schulden getroffen
werden (z.B. Ratenvereinbarung für Mietrückstand oder Stundung bei
einem Bankkredit, weil das Geld zur Zahlung von Polizeistrafen benötigt
wird). Alle anderen Vereinbarungen mit Gläubigern sollen im Zuge der
Gesamtregelung der Schulden mit der Schuldnerberatung geplant werden.
WICHTIG!
Die hier vorgeschlagenen „ersten Schritte“ ersetzen einen Beratungstermin
bei der Schuldenberatung NICHT.
Sie können damit bestenfalls eine weitere Verschlechterung Ihrer Situation
vermeiden, für eine nachhaltige Schuldenregulierung nehmen Sie bitte
die professionelle, vertrauliche und kostenlose Unterstützung der Schuldenberatung
in Ihrer Nähe in Anspruch.