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Was ist Schuldenberatung?

Wir bieten verschuldeten Einzelpersonen, Familien und Haushalten Hilfe zur Selbsthilfe an, um die Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern.
Schuldenberatung ist Teil einer umfassenden Lebensberatung, daher auch Beratung in sozialen Angelegenheiten und damit persönliche Hilfe. Wir sehen unsere KlientInnen in ihrem sozialen Umfeld und beraten sie unter diesem ganzheitlichen Bild. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit:

• österreichweit
• kostenlos
• vertraulich

Wir arbeiten im öffentlichen Auftrag des BM für Justiz und sind besonderen Qualitätskriterien verpflichtet.
Mehr zu unserer Arbeit und den Qualitätskriterien im Fact Sheet Qualitätskriterien (pdf)

Was bietet Schuldenberatung?

Schuldenberatung erfüllt rechtliche, wirtschaftliche, psychosoziale und präventive Aufgaben. Bei der Lösung des Problems konzentrieren wir uns auf wirtschaftliche und rechtliche Aspekte; psychosoziale Begleitung und auch individualpräventive Maßnahmen beziehen wir aber mit ein. Schuldenberatung bietet Hilfe primär zur Selbsthilfe an.

a. Rechtliche Schuldenberatung
Schuldenberatung erkennt rechtliche Probleme und gewährleistet notwendige Zusammenarbeit mit Gläubigern, Rechtsanwälten und Gerichten. Nach der Konkursordnung (§ 192 KO) kann sie KlientInnen auch in Schuldenregulierungsverfahren ("Privatkonkurs") vertreten.

b. Wirtschaftliche Schuldenberatung
Wir beraten beim Haushaltsbudget und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungsplänen.

c. Psychosoziale Schuldenberatung
Psychische und soziale Probleme, die die eigene Lösungskompetenz und die -kapazitäten übersteigen, sind Aufgabe der darauf spezialisierten Institutionen. Bei Bedarf wird an diese verwiesen.

d. Präventive Schuldenberatung
Schuldenberatung leistet zudem Präventivarbeit in Form von Bildungsaufgaben. Wir wollen "mündige KonsumentInnen" fördern.
Mehr zum Ablauf einer Schuldenberatung im Fact Sheet Schuldenberatung in Österreich (pdf)

Organisation der Schuldenberatungen
Die Schuldenberatungen sind zum überwiegenden Teil als privatrechtliche, gemeinnützige Vereine organisiert. Einige sind in öffentliche Einrichtungen (z.B. Magistrat) eingebunden oder als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Sie werden zum größten Teil von öffentlicher Hand finanziert (Länder, Städte, AMS, sonstige Einrichtungen).

Das Justizministerium kann Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, zu "staatlich anerkannten Schuldenberatungen" erklären, diese Beratungen können gemäß Konkursordnung SchuldnerInnen vor Gericht vertreten.

Die gemeinnützigen und staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich sind Mitglieder im Beirat der Dachorganisation "ASB Schuldnerberatungen GmbH". Im Beirat der asb können alle staatlich anerkannten Schuldenberatungen mit jeweils einem Stimmrecht vertreten sein. Die asb ist eine übergeordnete Koordinierungs- und Schnittstelle zwischen den Schuldenberatungen und öffentlichen/privaten Einrichtungen.

Zahlen und Fakten zu Schuldenberatungen in Österreich:
Fact Sheet Schuldenhöhe (pdf)
Fact Sheet unterstützte Personen (pdf)
Fact Sheet Wer hat Schuldenprobleme (pdf)
Fact Sheet Gründe für Überschuldung (pdf)

Geschichte und Entwicklung der Schuldenberatungen
Seit Ende der 1980er Jahre haben sich die Schuldenberatungen österreichweit organisiert.

Seit 1995, mit dem Inkrafttreten des "Privatkonkurses", gibt es bevorrechtete Schuldenberatungen, die auch namentlich als "Schuldnerberatung" in der Konkursordnung erwähnt sind. Für das Zustandekommen des Gesetzes haben sich die Stellen in internen und ministeriellen Arbeitskreisen engagiert.

Derzeit bestehen in Österreich 10 bevorrechtete und staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen mit 19 dazugehörigen Regionalstellen und 39 betreuten Sprechtagen in ganz Österreich, sowie 4 weitere gemeinnützige (aufgrund ihrer Größe nicht bevorrechtete) Schuldenberatungen.

Die Dachorganisation ASB wurde 1992 als Verein gegründet und Ende 2002 in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Sie hat gem. § 12 (1) IEG ein Stellungnahmerecht vor der Entscheidung zur Bevorrechtung von Schuldenberatungen durch den/die BundesministerIn für Justiz.

Mehr als eine Million Menschen leben in Österreich unter der Armutsgrenze, fast zwei Millionen können es sich nicht leisten, unerwartete Ausgaben (z.B. Reparatur der Heizung) zu tätigen.
9.089 Personen haben im Jahr 2009 einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt.
Entsprechend groß ist auch die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung zu Schuldenproblemen. 52.613 Personen haben 2009 erstmals eine der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen in Österreich kontaktiert.

Erste Schritte
Materialien und Links – nicht nur für Profis aus der Schul- und Jugendarbeit